Neue SwissGAP-Version SwissGAP 2026: weniger Aufwand

Ab nächstem Jahr gilt die neue SwissGAP-Version für Früchte, Gemüse und Kartoffeln. Sie bleibt GLOBALG.A.P. gleichwertig und verursacht dank den Bemühungen der Branchen nach der Einführung keinen Mehraufwand.

Die neue SwissGAP-Version für Früchte, Gemüse und Kartoffeln gilt ab dem 1. Januar 2026. Sie setzt auf Pauschaldeklarationen und vereinfachte Umsetzungsdokumente, wo das sinnvoll und möglich ist. Viele Fragen können vorab beantwortet werden – zum Beispiel «Ich bin ein ÖLN-Betrieb» oder «Ich verzichte auf die Kontrolle der Empfehlungen». So wird die Checkliste automatisch vorbefüllt, was den administrativen Aufwand deutlich reduziert und die Effizienz der Kontrolle erhöht. Für die Produktion wurden sechs neue Pauschaldeklarationsfragen entwickelt, für die Vermarktung drei neue Fragen – ein weiterer Beitrag zur administrativen Entlastung. 

Was ist neu?
Die Gesamtzahl der Kontrollpunkte sinkt in der neuen Version von 197 auf 185. Neue Gliederung der Kapitel: Verwandte Themen wie Wasser, Pflanzenschutz inklusive Nacherntebehandlungen, sowie Gefahrenanalysen und Nachweise wurden gebündelt. Das macht die Kontrolle übersichtlicher. Inhaltliche Anpassungen: Die Risikoanalyse Wasser umfasst neu alle Verwendungen – von der Bewässerung bis zum Waschen und Kühlen. Bei Düngung und Pflanzenschutz werden detailliertere Aufzeichnungen verlangt, etwa Zulassungsnummern und Anwendungsmengen. Grösstenteils wird dies über die Pauschaldeklaration «ÖLN» abgedeckt. Für die Ökologie sind Biodiversitätsflächen verpflichtend, was ebenfalls über die Pauschaldeklaration «ÖLN» erfüllt wird; hinzu kommen Empfehlungen (grüne Punkte) zu Klimaschutz und Energieeffizienz. Hygiene bleibt ein Kernthema, wurde aber in der Umsetzung vereinfacht. Auch die Arbeitssicherheit wurde präzisiert, mit klaren Regeln für Warnhinweise und Schutzausrüstung. Weiterhin ist eine kombinierte Kontrolle mit Suisse Garantie möglich. Niveauänderungen: Einige bisher nicht kritische Punkte werden künftig zu roten (kritischen) Punkten. Diese Anpassung ist die Folge der Weiterentwicklung des GLOBALG.A.P.-Standards. Es handelt sich überwiegend um bereits bekannte Kontrollpunkte, die bisher in der Checkliste als gelbe Punkte enthalten waren, und nicht um neue Themen.

Was sind die Folgen für SwissGAP-Betriebe?
Ab dem 1. April 2026 müssen die Betriebe die neue Checkliste und die neuen Umsetzungsdokumente verwenden. Es müssen einmalig alle Dokumente neu ausgefüllt respektive aufgehängt werden. Demnächst erhalten alle SwissGAP-Betriebe ein Schreiben mit Details zum weiteren Vorgehen. Um einen reibungslosen
Ablauf zu ermöglichen, werden zusätzliche Hilfsmittel, wie Videoanleitungen zur Verfügung stehen. Der VSGP hat in der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der neuen Version mit Praxisvertretern und der Geschäftsstelle mitgewirkt und ist überzeugt, dass die neue Version vielen Gemüsebaubetrieben nach der Einführungszeit Entlastung bringen wird.