Politisches Dossier Raumplanung

Gewächshäuser im Gemüsebau dienen der Nahrungsmittelproduktion und sollen uneingeschränkt der Landwirtschaft zugeordnet werden. Gewächshausflächen sind wertvolle Fruchtfolgeflächen. Arbeitskräfte müssen untergebracht werden, daher muss es möglich sein, in angemessenem Rahmen in der Landwirtschaftszone Wohnungen für saisonale Arbeitnehmende zu errichten.

Raum ist in der Schweiz eine knapp verfügbare Ressource, jedoch existieren viele Nutzungsansprüche. Die Raumplanung dient dazu diese unterschiedlichen Ansprüche zu regeln. Für den Gemüsebau ist hierbei vor allem die Regelung der Landwirtschaftszone relevant. In einer ersten Etappe wurde das Raumplanungsgesetz (RPG) revidiert. Im Fokus war die Bauzone. Seit 2015 ist die zweite Etappe im Gange, hierbei geht es um das Bauen ausserhalb der Bauzone. Für den Gemüsebau sind zwei Anliegen wichtig: Gute Böden zur Produktion im Freiland und Infrastruktur nahe der Produktion.

Anbaumethoden

Die Unterscheidung zwischen bodenabhängiger und bodenunabhängiger Produktion ist aktuell die grösste Herausforderung für die Gemüseproduktion. Seit dem Bundesgerichtsentscheid 1C_561/2012 vom 4. Oktober 2013 gelten auch jene Kulturen als bodenunabhängig, welche zwar im Boden wachsen, aber von Saat oder Pflanzung bis zur Ernte im gedeckten Anbau kultiviert werden. Diese Sichtweise ist nicht zeitgemäss und blockiert die Weiterentwicklung der Branche.

Gewächshäuser sind wertvolle Fruchtfolgeflächen

Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die fruchtbarsten Landwirtschaftsböden der Schweiz. Sie werden aufgrund der Geländeform, des Klimas und der Bodenbeschaffenheit bestimmt. In der Schweiz wird Bedarf an Nahrungsmitteln durch die Zunahme der Bevölkerung steigen. In Kombination mit dem fortschreitenden Kulturlandverlust wird eine erhöhte Abhängigkeit von Importen prognostiziert. Der qualitative und quantitative Erhalt hochwertiger Landwirtschaftsböden und des Kulturlandes allgemein ist deshalb von zentraler Bedeutung sowohl in «Normalzeiten» wie auch für die Ernährungssicherung in schweren Mangellagen.

Personal

Die Gemüseproduktion ist eine arbeitsintensive Produktion. Die saisonalen Arbeitskräfte können aufgrund ihrer kurzen Aufenthaltsdauer kein ordentliches Mietverhältnis eingehen, weshalb entsprechende Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden müssen. Daher ist es unzureichend, wenn nur die Betriebsleiterfamilie Anrecht auf Wohnraum in der Landwirtschaftszone hat. Es muss möglich sein, die MitarbeiterInnen nahe genug an den Produktionsstätten beherbergen zu können, nicht zuletzt, weil diese in der Regel unzureichend durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sind. Zudem müssen die notwendigen sanitären Anlagen zur Verfügung stehen.

Kernanliegen und Position VSGP

  • Insbesondere bei Gewächshäusern sind bezüglich Raumplanung keine Unterschiede in der Produktionsweise (bodenunabhängig oder bodenabhängig) zu machen. Gewächshäuser im Gemüsebau dienen der Nahrungsmittelproduktion und sollen uneingeschränkt der Landwirtschaft zugeordnet werden.
  • Arbeitskräfte müssen untergebracht werden, daher muss es möglich sein, in angemessenem Rahmen in der Landwirtschaftszone Wohnungen für saisonale Arbeitnehmende zu errichten.
  • Um effizient produzieren zu können, sollen Bauten wie Gewächshäuser oder Verarbeitungshallen, welche für die Gemüseproduktion nötig sind, in der Landwirtschaftszone erstellt werden können
  • Gewächshausflächen sind wertvolle Fruchtfolgeflächen. Gewächshausflächen sind eine Aufwertung der Fruchtfolgeflächen und müssen deshalb als solche berücksichtigt werden.