Medienmitteilung 19.03.2021 Pflanzenschutz: Gesetz geht weiter als Trinkwasser-Initiative

Das Parlament hat heute das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden verabschiedet. Damit wird der Gewässerschutz massiv verschärft, die Regelung geht gar weiter als die Trinkwasser-Initiative. Die tiefen Grenzwerte und die kurze Umsetzungsfrist stellen die betroffenen Branchen vor grosse Herausforderungen. Der Ver-band Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) und der Schweizer Obstverband (SOV) fordern eine produktionsverträgliche Umsetzung.

Heute hat das Parlament in den Schlussabstimmungen das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden verabschiedet. Die zugrundeliegende parlamentarische Initiative 19.475 sah vor, den nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz verbindlich zu gestalten. Der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) und der Schweizer Obstverband (SOV) haben sowohl den Aktionsplan als auch die ursprüngliche parlamentarische Initiative unterstützt. Letztere insbesondere, weil sie nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle Anwender von Bioziden in die Pflicht nimmt. Der nun verabschiedete Gesetzestext geht nun aber viel weiter.

Gesetz geht weiter als Trinkwasser-Initiative

Insbesondere die Verschärfung des Gewässerschutzgesetzes stellt eine grosse Herausforderung für die Produktion dar. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels überprüft werden muss, wenn der Grenzwert von 0,1 μg/l in Gewässern überschritten wird. Dies unabhängig vom Risiko des jeweiligen Wirkstoffes. Damit wird die Palette an Pflanzenschutzmitteln weiter abnehmen; davon betroffen dürften auch Mittel sein, die in der biologischen Produktion zum Einsatz kommen. Es ist essenziell, dass der Bundesrat auch den Mut aufbringt, die vom Parlament angedachte Ausnahmen zur Sicherung der Inlandversorgung anzuwenden.

Besser als die extremen Agrar-Initiativen

Auch im Bereich Dünger fordert das neue Gesetz viel von den Branchen ab. Umso wichtiger ist es, dass die Massnahmen auf einer aktualisierten und praxistauglichen Basis aufbauen. Der Ständerat hat mit der Annahme der Motion 21.3004 den richtigen Schritt hierfür gemacht. Jetzt muss der Nationalrat folgen.

Die Umsetzung stellt den Gemüse- und Obstbau vor grosse Herausforderungen, nicht zuletzt wegen der sehr kurzen Umsetzungsfrist und des sehr grossen administrativen Aufwandes. Dennoch sind die Branchenverbände überzeugt, dass der verabschiedete Gesetzestext besser ist als die beiden extremen Agrar-Initiativen, die am 13. Juni 2021 an die Urne gelangen. So lässt das Parlament Raum für Innovation und verbietet nicht grundsätzlich einzelne Wirkstoffkategorien. Zudem hat das Parlament erkannt, dass der Gewässerschutz nicht nur eine Aufgabe der Landwirtschaft, sondern der ganzen Gesellschaft ist. Als Produzentinnen und Produzenten, welche für die Bewässerung und Verarbeitung der eigenen Produkte auf eine einwandfreie Wasserqualität angewiesen sind, unterstützen diesen Ansatz und sind bereit, den eingeschlagenen Weg weiter mitzutragen.