Politisches Dossier Agrarpolitik

Die Schweizer Landwirtschaft muss sich weiterentwickeln. Hierzu ist für die Zeit nach 2022 eine Agrarpolitik notwendig, welche einerseits die Rahmenbedingungen festlegt, andererseits eine klare, unmissverständliche Stossrichtung aufweist.

Die Agrarpolitik kann nur dann zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft beitragen, wenn sie im Rahmen einer kohärenten Bundespolitik umgesetzt wird. Dies bedingt, dass die Ziele der Agrarpolitik mit den Zielen anderer Politikfelder wie z.B. Energie, Umwelt, Raumplanung und den internationalen Beziehungen übereinstimmen. Entsprechend fordert der VSGP, dass die Zielvorgaben auf ihre Konsequenzen – insbesondere in Bezug auf die anderen Zielvorgaben – geprüft werden.

Dem VSGP ist es ein besonderes Anliegen, dass die produzierende Landwirtschaft in ihrer Entwicklung nicht gehemmt wird. Die unternehmerisch geprägte Gemüseproduktion soll sich auch in Zukunft am Markt orientieren und nicht von anderen Stützen abhängig sein. Um die Wettbewerbsfähigkeit mit der ausländischen, teilweise sehr stark gestützten Gemüseproduktion aufrecht zu erhalten, ist ein funktionierender Grenzschutz unabdingbar.

Im August 2020 hat die WAK-S mit einem Kommissionspostulat ihrem Rat beauftragt, die Behandlung der Botschaft zur AP 22+ zu sistieren, bis der Bundesrat ihr Kommissionspostulat mit einem Bericht erfüllt hat. Dies sollte spätestens 2022 der Fall sein. Der Grund für das Postulat ist, dass die Mehrheit der WAK-S der Auffassung ist, dass die Vorlage des Bundesrates in ihrer derzeitigen Fassung nur negative Punkte enthält (zusätzliche und höhere Auflagen für die Landwirtschaft, geringere Direktzahlungen, Preisverluste und Einkommensrückgang, Rückgang des Selbstversorgungsgrads usw.) und der Landwirtschaft keine langfristige Perspektive bietet. Zudem seien die offenen Fragen im Zusatzbericht der Verwaltung nicht zufriedenstellend beantwortet worden.

Im Jahr 2021 folgte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) dem Ständerat und unterstützte die Sistierung der Agrarpolitik 2022+. Lediglich wurden die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022–2025 genehmigt. Mit den Postulaten 20.3931 und 21.3015 hat das Parlament die Grundlage für eine Ausweitung der künftigen Agrarpolitik gefasst.

Kernanliegen und Positionen VSGP

  • Die AP 2022+ soll eine klare, stringente Stossrichtung aufweisen, die Konsequenzen für die Landwirtschaft klar benennen. Es sollen nicht mehr unvereinbare Ziele verfolgt werden.
  • Entwicklung des Gemüsebaus:
    • Den Produktionsstandort Schweiz entwickeln und fördern, auch gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten.
    • Der Grenzschutz für Gemüse muss erhalten bleiben. Eine Kompensation durch interne Stützen wie z.B. Direktzahlungen lehnt der VSGP ab.
    • Die produzierende Landwirtschaft und somit unternehmerische Freiheiten fördern. Landwirtschaftliche (ökologische) Dienstleistungen sollen die Entwicklung des Gemüsebaus nicht einbremsen.
    • Bodenrecht und Raumplanung müssen Entwicklung im Gemüsebau gerecht werden (Gewächshäuser, Aufbereitungsanlagen…)
  • Schutz der Kulturen:
    • ökonomisch sinnvolle alternative Strategien zum heutigen Pflanzenschutz bereitstellen (Forschung).
    • Eine offene Haltung bei der Zulassung von neuen Pflanzenzüchtungsverfahren.
    • Streichen von PSM nur, wenn wirtschaftliche Alternativen vorhanden sind, das Resistenzmanagement gesichert werden kann, keine Lücken entstehen oder im Falle dringender Gründe (z.B. menschliche Gesundheit).
    • Keine Lenkungsabgabe auf PSM und keine Regelung des PSM-Einsatzes via DZV
  • Absatzförderung: Flexiblerer Einsatz der Mittel und eine Erhöhung der Beiträge.
  • Innovation: Förderung durch entsprechende Berufsbildung, spezifische Beratung und ausreichende Finanzierung einer praxisnahen Forschung, sowie der vereinfachte Zugang zu Förderprojekten.
  • Direktzahlungen: Nachhaltige Förderung des Einsatzes neuer Technologien und keine falschen Anreize setzen.