Meldewesen / Marktdaten SZG
Gemäss der Schweizerischen Landwirtschaftsgesetzgebung ist jeder Produktions- Handels-
sowie Verarbeitungs- Betrieb meldepflichtig, sofern er von einem Artikel marktrelevante (in der Praxis Palettengrösse), marktfähige Ware liefern kann. Die Mengen und Flächen sämtlicher Gemüse sind zu melden.