Information des VSGP zur Ventilklausel
Bundesrat ruft Ventilklausel an
Anwendung auf EU 8: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Litauen und Lettland für B-Bewilligungen (5 Jahre).
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 18.04.2012 beschlossen, die Einwanderung aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend zu kontingentieren. In Kraft treten soll die Kontingentierung auf rund 2000 B-Bewilligungen für ein Jahr am 1. Mai 2012. Über eine allfällige Weiterführung bis Mai 2014 soll noch vor Ende Jahr entschieden werden.