Das
CO2-Gesetz schreibt vor, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen um 10 Prozent im Vergleich des Jahres 1990 reduzieren muss. Die Ziele werden u. a. mit der CO
2-Abgabe auf Brennstoffe verfolgt. Weil der Einspar-Effekt bisher zu gering war, wurde die Abgabe bereits mehrmals erhöht. Im Jahr 2010 sind 36 Franken pro Tonne CO
2 fällig oder 9 Rappen pro Liter Heizöl respektive 7 Rappen pro m
3 Gas. Die Gemüseproduzenten spüren die Abgabe vor allem in den Gewächshäusern, die oft mit Gas oder Heizöl geheizt werden. Die Heizung ist nötig, weil der Markt heute immer früher einheimische Produkte verlangt. Zudem sind Gewächshäuser eine teure Investition, die nur mit optimaler Auslastung der Fläche –auch zu kühleren Jahreszeiten - amortisiert werden kann. Bei einem 5000m
2-grossen Gewächshaus beträgt die jährlich anfallende CO
2-Abgabe zwischen 11'250 und 18'000 Franken.
Die Einnahmen aus der CO
2-Abgabe werden zwar an Unternehmen und Haushalte zurückverteilt, dieser Betrag ist aber vernachlässigbar und beläuft sich pro Betrieb auf maximal ein paar hundert Franken. Es besteht für grosse Gemüsebetriebe aber die Möglichkeit, den Betrag trotzdem zurückerstattet zu erhalten. Voraussetzung ist, dass er mit der
Energieagentur der Wirtschaft EnAW eine verbindliche Zielvereinbarung zur Reduktion des CO
²-Ausstosses abschliesst. Das verursacht Kosten und Verwaltungsaufwand. Diese müssen den Einsparungen gegenüber gestellt werden, die dank der Abgabenbefreiung und des von den Energieexperten der Agentur festgestellten Energieeinsparungspotenzials erzielt werden können.
Die EnAW bietet zwei Modelle an:
- Die grossen Betriebe (jährliche Energiekosten über Fr. 200'000.--) beteiligen sich an einem Energiemodell und müssen intensiv mitarbeiten; dabei kommen sie in den Genuss einer individuellen Beratung und einer intensiven Gruppendynamik, insbesondere in Form von den spezifischen Bedürfnissen angepassten Audits und von Erfahrungsaustausch.
- Die kleineren Betriebe (jährliche Energiekosten unter Fr. 200'000.--) beteiligen sich an einem Leistungs- oder KMU-Modell, bei welchem die Beratung weniger auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten und die Arbeit auf die Gruppendynamik ausgerichtet ist.
Betriebe, die individuell befreit werden möchten, können das dafür vorgesehene Erfassungblatt ausfüllen, um ihren Energieverbrauch zu erfahren, und sich entweder für das Energiemodell (> Fr 200'000.--/Jahr) oder für das KMU-Modell (< Fr 200'000.--/Jahr) anzumelden.
Mehr Informationen:
www.enaw.ch